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Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und besprechen mit Ihnen, welcher nächste Schritt für Sie sinnvoll ist.

Ihre Fragen rund um den Immobilienverkauf

Von der ersten Werteinschätzung bis zur Übergabe: Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie.

Immobilienwert und Bewertung

Was ist meine Immobilie in Düsseldorf wert?

Ein realistischer Immobilienwert lässt sich nicht allein aus Wohnfläche und einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis ableiten. Entscheidend sind die genaue Lage, der bauliche und energetische Zustand, die Ausstattung und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Bei einer Eigentumswohnung spielen beispielsweise auch das Gemeinschaftseigentum und die finanzielle Situation der Eigentümergemeinschaft eine Rolle.

Wir betrachten Ihre Immobilie deshalb individuell und beziehen geeignete Vergleichsdaten sowie unsere lokale Marktkenntnis ein. So entsteht eine nachvollziehbare Einschätzung, auf deren Grundlage Sie Ihre Verkaufsentscheidung treffen können. Wichtig dabei: Angebotspreise anderer Immobilien sind nicht automatisch tatsächlich erzielte Verkaufspreise.

Ist die Immobilienbewertung bei Deussen Immobilien kostenlos?

Ja. Unsere Marktpreiseinschätzung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich. Sie können sich zunächst orientieren, ohne sich bereits für einen Verkauf oder eine Beauftragung entscheiden zu müssen.

Über unsere Online-Wertermittlung übermitteln Sie uns die wichtigsten Eckdaten Ihrer Immobilie. Für die konkrete Festlegung eines Angebotspreises ist zusätzlich eine persönliche Besichtigung sinnvoll: Zustand, Lichtverhältnisse, Grundrissqualität und Besonderheiten der Lage lassen sich durch ein Onlineformular allein nicht vollständig beurteilen. Unsere Einschätzung dient der Verkaufsvorbereitung und ersetzt kein förmliches Verkehrswertgutachten.

Entspricht der Bodenrichtwert dem Wert meines Grundstücks oder Hauses?

Nein. Der Bodenrichtwert beschreibt einen durchschnittlichen Bodenwert innerhalb einer bestimmten Zone, bezogen auf ein Grundstück mit festgelegten Eigenschaften. Er ist ein wichtiger Anhaltspunkt, aber keine individuelle Bewertung.

Der tatsächliche Grundstückswert kann beispielsweise durch Größe, Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit davon abweichen. Der Wert eines vorhandenen Gebäudes ist im Bodenrichtwert nicht enthalten. Für die Bewertung eines Hauses reicht es deshalb nicht aus, die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert zu multiplizieren. Die Düsseldorfer Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über BORIS.NRW.

Vorbereitung und Unterlagen

Wann sollte ich mit der Vorbereitung meines Immobilienverkaufs beginnen?

Am besten, bevor Zeitdruck entsteht. Auch wenn Ihr Umzug noch nicht unmittelbar bevorsteht, können Sie bereits den möglichen Verkaufspreis einschätzen lassen, Unterlagen zusammentragen und die nächsten Schritte planen.

Der passende Verkaufszeitpunkt hängt nicht allein von der Jahreszeit ab. Ihre persönliche Situation, eine bestehende Finanzierung und die Bedingungen für vergleichbare Immobilien sind ebenso wichtig. Soll der Verkaufserlös den Kauf einer neuen Immobilie finanzieren, empfehlen wir, beide Vorgänge frühzeitig mit der finanzierenden Bank aufeinander abzustimmen. So lässt sich klären, ob eine Zwischenfinanzierung benötigt wird.

Welche Unterlagen benötige ich für den Immobilienverkauf?

Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Immobilienart. Für eine gute Verkaufsvorbereitung sind insbesondere diese drei Bereiche wichtig:

  • Grundstück und Gebäude: aktueller Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, relevante Bauunterlagen, Energieausweis und Nachweise über Modernisierungen.
  • Bei Eigentumswohnungen zusätzlich: Teilungserklärung einschließlich Änderungen, Aufteilungsplan, Versammlungsprotokolle, Beschlüsse, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnungen und Angaben zur Erhaltungsrücklage.
  • Bei vermieteten Immobilien zusätzlich: Mietverträge, Angaben zu Mieteinnahmen und Kautionen sowie relevante Abrechnungen und Vereinbarungen.

Je nach Objekt können weitere Auskünfte erforderlich sein, etwa zu Baulasten. Wir klären frühzeitig, was für Ihre Immobilie benötigt wird, und unterstützen Sie bei der Beschaffung fehlender Dokumente. Genaueres finden Sie in unseren kostenlosen Ratgebern.

Brauche ich für den Verkauf einen Energieausweis?

Beim Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist grundsätzlich ein gültiger Energieausweis erforderlich; gesetzliche Ausnahmen sind möglich. Kaufinteressenten muss er spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist er dem Käufer zu übergeben.

Bei einer Eigentumswohnung wird der Energieausweis in der Regel für das Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Wohnung. Fragen Sie deshalb zunächst bei der Hausverwaltung nach. Energieausweise sind grundsätzlich zehn Jahre gültig; bestimmte Änderungen am Gebäude können jedoch einen neuen Ausweis erforderlich machen.

Lohnt sich eine Renovierung vor dem Verkauf?

Nicht jede Renovierung rechtfertigt sich durch einen entsprechend höheren Verkaufserlös. Wir empfehlen deshalb, vor größeren Ausgaben zu prüfen, welche Maßnahmen für Ihre Immobilie und die voraussichtlichen Käufer tatsächlich sinnvoll sind.

Ein guter erster Schritt sind eine gründliche Reinigung, aufgeräumte Räume, gepflegte Außenflächen und die Behebung kleinerer offensichtlicher Schäden. Bei einem neuen Bad, einer neuen Küche oder einer umfassenden Modernisierung sollten dagegen Kosten und möglicher Mehrerlös sorgfältig abgewogen werden. Ziel ist eine gepflegte, ehrliche Präsentation – nicht eine kostspielige Neugestaltung, die möglicherweise nicht den Vorstellungen der Käufer entspricht. Genaueres finden Sie in unseren kostenlosen Ratgebern.

Verkauf mit Mietern oder laufendem Kredit

Kann ich meine Immobilie verkaufen, obwohl sie vermietet ist?

Ja. Eine vermietete Immobilie kann verkauft werden. Das bestehende Mietverhältnis bleibt dabei grundsätzlich erhalten; der Erwerber tritt mit dem Eigentumsübergang in die Rechte und Pflichten des Vermieters ein. Der Verkauf macht die Immobilie also nicht automatisch bezugsfrei.

Für die Verkaufsvorbereitung sollten deshalb insbesondere Mietverträge, Miethöhe, Kautionen und bestehende Vereinbarungen vollständig vorliegen. Wir empfehlen, die Vermietung von Anfang an transparent darzustellen und Besichtigungen mit den Mietern abzustimmen. Ist eine spätere Eigennutzung geplant, sollten die rechtlichen Voraussetzungen vor der Kaufentscheidung fachkundig geprüft werden.

Kann ich mein Haus oder meine Wohnung verkaufen, obwohl noch ein Kredit läuft?

Ja. Ein laufendes Darlehen schließt einen Verkauf grundsätzlich nicht aus. Entscheidend ist, wie die Finanzierung im Zuge des Verkaufs abgewickelt und eine eingetragene Grundschuld behandelt wird. Häufig wird die verbleibende Darlehensschuld aus dem Kaufpreis abgelöst; die Abwicklung wird mit Bank und Notariat abgestimmt.

Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Bank, welcher Betrag zur Ablösung benötigt wird und ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Für Ihre weitere Planung zählt nicht allein der Verkaufspreis, sondern der Betrag, der nach Darlehensablösung und Verkaufskosten tatsächlich verbleibt.

Kosten, Provision und Steuern

Welche Kosten entstehen mir als Verkäufer?

Zu den möglichen Verkaufskosten gehören die vereinbarte Maklerprovision, die Beschaffung fehlender Unterlagen, ein gegebenenfalls neuer Energieausweis und Kosten für die Löschung nicht übernommener Grundschulden. Bei einer laufenden Finanzierung kann zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Welche Positionen tatsächlich entstehen, hängt von Ihrer Immobilie und den getroffenen Vereinbarungen ab.

Wir empfehlen, vor dem Vermarktungsstart eine Übersicht der voraussichtlichen Kosten aufzustellen. So können Sie den zu erwartenden Nettoerlös realistisch einordnen und Ihre nächsten Schritte darauf abstimmen. Mögliche steuerliche Folgen sollten Sie zusätzlich mit Ihrem Steuerberater klären.

Wer bezahlt die Maklerprovision beim Immobilienverkauf?

Das hängt vom vereinbarten Provisionsmodell ab. Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gelten besondere gesetzliche Regeln: Vereinbart derselbe Makler mit Verkäufer und Käufer jeweils eine Provision, müssen sich beide Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Eine ausschließlich vom Verkäufer getragene Provision ist ebenfalls möglich.

Die Höhe der Provision ist nicht durch einen einheitlichen gesetzlichen Prozentsatz festgelegt. Wir erläutern Ihnen vor der Beauftragung, welches Modell vorgesehen ist, welche Leistungen es umfasst und welche Vergütung vereinbart wird. Für andere Immobilienarten oder Käuferkonstellationen können abweichende Regeln gelten.

Muss ich beim Immobilienverkauf Steuern zahlen?

Das hängt insbesondere davon ab, wann und wie Sie die Immobilie erworben und genutzt haben. Bei Immobilien im Privatvermögen kann ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn führen. Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen Ausnahmen für die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.

Entscheidend ist dabei grundsätzlich der steuerlich ermittelte Gewinn, nicht der gesamte Verkaufspreis. Auch bei geerbten oder geschenkten Immobilien sind Besonderheiten zu berücksichtigen. Lassen Sie Ihre persönliche Situation deshalb möglichst vor dem Verkauf durch einen Steuerberater prüfen. Unsere Beratung zum Immobilienverkauf ersetzt keine steuerliche Einzelfallberatung.

Vermarktung und Verkaufsablauf

Sollte ich mit einem höheren Angebotspreis starten, um Verhandlungsspielraum zu haben?

Ein angemessener Verhandlungsspielraum kann Teil der Verkaufsstrategie sein. Ein deutlich überhöhter Einstiegspreis ist jedoch etwas anderes: Er kann passende Interessenten abschrecken und die Vermarktung unnötig verlängern.

Unsere Empfehlung ist ein Angebotspreis, den wir anhand der Immobilie und geeigneter Marktdaten überzeugend begründen können. So lässt sich der Wert Ihres Eigentums vertreten, ohne die Nachfrage durch eine unrealistische Preisvorstellung auszubremsen. Das Ziel ist nicht der höchste Preis im Inserat, sondern ein guter, tatsächlich erzielbarer Verkaufspreis.

Wie lange dauert der Verkauf einer Immobilie in Düsseldorf?

Für Ihre Planung sollten Sie nicht nur die Käufersuche betrachten. Zum gesamten Ablauf gehören auch die Vorbereitung, die Finanzierungsprüfung, der Notartermin und die anschließende Abwicklung bis zur Kaufpreiszahlung.

Wir empfehlen deshalb, für den Gesamtprozess einen zeitlichen Puffer von 3–6 Monaten einzuplanen, statt mit einem kurzfristig verfügbaren Verkaufserlös zu rechnen. Wie schnell die Vermarktung konkret gelingt, hängt insbesondere vom Angebotspreis und den Eigenschaften Ihrer Immobilie ab. Nach der Beurkundung wird der Kaufpreis zudem erst fällig, wenn die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie begleitet Deussen Immobilien meinen Verkauf?

Wir beginnen mit einem persönlichen Gespräch und einer Besichtigung. Anschließend stimmen wir die Marktpreiseinschätzung, den Angebotspreis und die Vermarktung mit Ihnen ab.

Wir unterstützen Sie bei den Unterlagen, erstellen Fotos, Grundrisse und Exposé, bearbeiten Anfragen und führen Besichtigungen sowie Verkaufsverhandlungen. Vor der Vorbereitung des Notartermins prüfen wir die vorgelegte Finanzierungszusage des ausgewählten Käufers. Auch nach der Beurkundung begleiten wir den Ablauf und übernehmen nach Kaufpreiszahlung die Übergabe mit dokumentiertem Übergabeprotokoll.

Die rechtliche Vertragsgestaltung übernimmt das Notariat. Wir sorgen dafür, dass die Vermittlungsschritte und die Abstimmung zwischen den Beteiligten zusammenlaufen.

Auch Käufer stellen uns häufig Fragen.

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Häufige Fragen für Käufer und Interessenten

Welche Kaufnebenkosten muss ich in Düsseldorf einplanen?

Zusätzlich zum Kaufpreis fällt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer an. Für Notar und Grundbuch können Sie als groben Planungswert etwa zwei Prozent ansetzen; die tatsächlichen Gebühren hängen vom konkreten Vorgang ab. Hinzu kommt gegebenenfalls die vereinbarte Käuferprovision.

Ein Rechenbeispiel: Bei 500.000 Euro Kaufpreis, zwei Prozent angesetzten Notar- und Grundbuchkosten sowie einer beispielhaften Käuferprovision von 3,57 Prozent einschließlich Mehrwertsteuer ergeben sich rund 60.350 Euro Kaufnebenkosten. Der Gesamtaufwand liegt damit bei etwa 560.350 Euro. Renovierung, Umzug und eine finanzielle Reserve sind darin noch nicht enthalten.

Sollte ich meine Finanzierung schon vor der Immobiliensuche klären?

Ja, zumindest Ihren finanziellen Rahmen. Lassen Sie vor Beginn der Suche prüfen, welcher Kaufpreis zu Ihrem Eigenkapital, Ihrem Einkommen und einer langfristig tragbaren monatlichen Belastung passt. Berücksichtigen Sie dabei neben den Kaufnebenkosten auch laufende Ausgaben und Rücklagen für Instandhaltung.

Eine erste Budgeteinschätzung ist allerdings noch keine endgültige Finanzierungszusage für eine bestimmte Immobilie. Dafür benötigt die Bank auch die Objektunterlagen. Wir empfehlen, die Finanzierung vor der notariellen Beurkundung verbindlich zu klären und den Abschluss von Darlehens- und Kaufvertrag zeitlich aufeinander abzustimmen.

Worauf sollte ich bei einer Immobilienbesichtigung achten?

Prüfen Sie nicht nur, ob Ihnen die Räume gefallen, sondern auch, welche Fragen zum Zustand und zu möglichen Folgekosten noch offen sind. Wir empfehlen, besonders auf Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Feuchtigkeitsspuren und erkennbare Modernisierungen zu achten. Lassen Sie sich durchgeführte Arbeiten möglichst anhand von Unterlagen erläutern.

Besuchen Sie außerdem die Umgebung zu unterschiedlichen Tageszeiten: Passt die Geräuschkulisse zu Ihren Erwartungen? Wie funktionieren Ihre täglichen Wege? Bei älteren Gebäuden, erkennbaren Schäden oder größeren Umbauplänen empfehlen wir eine zusätzliche Besichtigung mit einem unabhängigen Bausachverständigen.

Was muss ich beim Kauf einer Eigentumswohnung zusätzlich prüfen?

Sie kaufen nicht nur die Wohnung, sondern werden Teil einer Eigentümergemeinschaft. Deshalb sind neben dem Zustand Ihrer Räume auch das Gemeinschaftseigentum, die Kostenverteilung und die wirtschaftliche Situation der Gemeinschaft wichtig. Prüfen Sie insbesondere die Teilungserklärung, das Hausgeld und die vorhandene Erhaltungsrücklage.

Lassen Sie sich außerdem Versammlungsprotokolle, relevante Beschlüsse, den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnungen vorlegen. Wir empfehlen, gezielt nach geplanten Sanierungen, Sonderumlagen und Zahlungsrückständen zu fragen. Klären Sie auch, wie Stellplatz, Keller oder Garten rechtlich zugeordnet sind: Sondereigentum und ein Sondernutzungsrecht sind nicht dasselbe.

Ab wann ist der Immobilienkauf verbindlich?

Ein Immobilienkaufvertrag wird grundsätzlich mit der notariellen Beurkundung verbindlich. Eine mündliche Zusage oder die Einigung über den Preis ersetzt den notariellen Kaufvertrag nicht. Im Termin wird der Vertrag vorgelesen und sein rechtlicher Inhalt erläutert; offene Fragen und notwendige Änderungen können angesprochen werden.

Wir empfehlen, den Entwurf bereits vorher sorgfältig zu lesen. Prüfen Sie insbesondere Kaufgegenstand, mitverkauftes Inventar, Zahlungsbedingungen und Übergabetermin. Lassen Sie unklare Formulierungen vom Notariat erklären, bevor Sie unterschreiben.

Wann muss ich den Kaufpreis bezahlen – und wann bekomme ich die Schlüssel?

Der Kaufpreis wird nach den Regelungen des notariellen Kaufvertrags fällig. Üblicherweise informiert das Notariat darüber, sobald die rechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung vorliegen. Dazu gehört beispielsweise die Absicherung des Erwerbs durch eine Auflassungsvormerkung.

Die Schlüsselübergabe richtet sich nach dem vereinbarten Übergabetermin und erfolgt normalerweise erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Schlüsselübergabe und Eigentumsumschreibung sind unterschiedliche Schritte: Rechtlicher Eigentümer werden Sie erst mit der entsprechenden Eintragung im Grundbuch. Für die Übergabe empfehlen wir ein Protokoll mit Zählerständen, übergebenen Schlüsseln und dem dokumentierten Zustand der Immobilie.

Was, wenn ich noch Fragen habe?

Gern beantworten wir alle Ihre Fragen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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